Partnerbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von ZEROvia: Aufnahme, Partnerlizenz, Arbeit für Mandanten sowie Rabattcode und Umsatzbeteiligung.
1. Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Partnerbedingungen gelten für alle Unternehmen und Organisationen, die am Partnerprogramm von ZEROvia teilnehmen („Partner“), und für alle Personen, die für einen Partner die Plattform zerovia.app nutzen.
1.2 Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und, soweit der Partner kostenpflichtige Leistungen bezieht, die Abonnementbedingungen, je in der gültigen Fassung.
1.3 Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen ZEROvia und dem Partner, (2) diese Partnerbedingungen, (3) die Abonnementbedingungen, (4) die Nutzungsbedingungen.
1.4 Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Organisationen, nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher.
1.5 Der Partner akzeptiert diese Partnerbedingungen ausdrücklich, wenn er sich für das Partnerprogramm bewirbt. ZEROvia speichert die akzeptierte Version und den Zeitpunkt der Zustimmung.
2. Begriffe
2.1 In diesen Partnerbedingungen bedeuten:
- Partner: ein Beratungsunternehmen, ein Verband oder eine andere Organisation, die ZEROvia ins Partnerprogramm aufgenommen hat und Unternehmen bei Nachhaltigkeits-, Klima-, Beschaffungs- oder Lieferkettenthemen unterstützt.
- Partnerkonto: das Konto des Partners für seine eigene Firma auf zerovia.app.
- Mandant: ein Unternehmen mit eigenem Konto auf zerovia.app, das vom Partner betreut wird und ihm dafür Zugriff gewährt hat.
- Aktiver Mandant: ein Mandant mit einem laufenden kostenpflichtigen Plan. Nicht dazu zählen der Plan „Free“ und Testzugänge aus Datenkampagnen.
- Partnerlizenz: der unentgeltliche Plan „ESG Partner Service“ für das Partnerkonto gemäß Ziffer 4.
- Rabattcode: der persönliche Code des Partners, den neue Kunden bei der Registrierung eingeben können (Ziffer 6).
2.2 Empfänger von ESG-Daten nach Ziffer 5 der Nutzungsbedingungen, etwa Banken, Versicherer, Großkunden oder Validierungspartner, sind keine Partner im Sinne dieser Partnerbedingungen.
3. Aufnahme ins Partnerprogramm
3.1 Die Aufnahme erfolgt auf Bewerbung: über „Partner werden“ in der App, über die öffentliche Bewerbungsseite oder über einen Einladungslink von ZEROvia.
3.2 Voraussetzungen sind eine berufliche Tätigkeit in Beratung, Prüfung, Weiterbildung oder als Verband in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klima, Beschaffung oder Lieferkette, eine geschäftliche E-Mail-Adresse mit eigener Domain und wahrheitsgetreue Angaben.
3.3 ZEROvia prüft jede Bewerbung, in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Bei Einladungslinks kann die Aufnahme automatisch erfolgen; ZEROvia kann sie nachträglich prüfen und widerrufen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. ZEROvia kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere von Anbietern konkurrierender Software.
3.4 Mit der Aufnahme wird das Konto zum Partnerkonto. Der Partner erhält die Partnerlizenz (Ziffer 4), seinen Rabattcode (Ziffer 6) und den Bereich „Mandanten“ in der App.
3.5 Der Partner ist unabhängiger Vertragspartner. Er handelt nicht als Vertreter, Arbeitnehmer oder Wiederverkäufer von ZEROvia und kann ZEROvia nicht verpflichten.
4. Partnerlizenz (nur für Vorführung und Schulung)
4.1 Für die Dauer der Teilnahme stellt ZEROvia dem Partnerkonto unentgeltlich den Plan „ESG Partner Service“ zur Verfügung. Er entspricht im Funktionsumfang dem Plan „Climate & Compliance Basis“. Änderungen des Umfangs richten sich nach Ziffer 12.
4.2 Die Partnerlizenz darf nur für diese Zwecke genutzt werden:
- Vorführungen gegenüber Interessenten und Mandanten;
- Schulung und Einarbeitung der eigenen Mitarbeitenden;
- Kennenlernen und Testen der Plattform;
- die Nachhaltigkeitsdaten der eigenen Firma des Partners.
4.3 Nicht erlaubt ist insbesondere:
- für Mandanten oder andere Dritte im Partnerkonto Leistungen zu erbringen, etwa deren CO₂-Bilanz, Selbstauskunft, Bericht oder Lieferantenbewertung im Partnerkonto zu erstellen;
- im Partnerkonto echte Daten von Mandanten oder Interessenten zu erfassen; für Vorführungen verwendet der Partner Daten der eigenen Firma oder Beispieldaten;
- Ergebnisse aus dem Partnerkonto Dritten zu überlassen, außer zur Vorführung;
- die Partnerlizenz zu verkaufen, zu vermieten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
4.4 Leistungen für Mandanten erbringt der Partner ausschließlich im Konto des Mandanten (Ziffer 5).
4.5 Die Partnerlizenz läuft 12 Monate ab Aufnahme ins Partnerprogramm. Sie verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Partner im Zeitpunkt der Verlängerung mindestens einen aktiven Mandanten betreut. Andernfalls fällt das Partnerkonto auf den Plan „Free“ zurück; die Teilnahme am Partnerprogramm und die Zugriffe auf Mandanten bleiben bestehen. ZEROvia informiert den Partner vor dem Ablauf.
4.6 Für die KI-Funktionen gelten die Fair-Use-Grenzen des Plans, wie sie in der App unter „KI-Nutzung“ angezeigt werden. Zusätzliches KI-Kontingent ist für die Partnerlizenz nicht buchbar.
4.7 ZEROvia darf die Nutzung der Partnerlizenz anhand der Nutzungsdaten der Plattform prüfen, etwa der Zahl erfasster Firmen, Standorte, Lieferanten oder der KI-Nutzung. Bei einem Verstoß gegen Ziffer 4.3 kann ZEROvia die Partnerlizenz einschränken oder entziehen und verlangen, dass der Partner für die betroffene Nutzung einen kostenpflichtigen Plan abschließt.
4.8 Die Partnerlizenz ist unentgeltlich. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeit oder Support über das hinaus, was ZEROvia allen Kunden bietet, besteht nicht.
5. Arbeit für Mandanten
5.1 Jeder Mandant hat ein eigenes Konto auf zerovia.app und schließt seinen Vertrag direkt mit ZEROvia ab. Er bleibt Eigentümer seines Kontos und seiner Daten.
5.2 Der Partner erhält Zugriff auf ein Mandantenkonto nur mit Zustimmung des Mandanten, auf einem dieser Wege:
- der Mandant lädt den Partner ein;
- der Mandant nimmt eine Zugriffsanfrage des Partners an;
- der Mandant registriert sich mit dem Rabattcode des Partners (Ziffer 6.1);
- der Partner legt einen neuen Mandanten an, und eine berechtigte Person des Unternehmens gibt ihn frei.
5.3 Einen neuen Mandanten legt der Partner nur mit dem Einverständnis des Unternehmens an und gibt dabei die E-Mail-Adresse einer berechtigten Person an. Wird die Freigabe abgelehnt oder nicht innerhalb von 14 Tagen erteilt, endet der Zugriff des Partners.
5.4 Der Mandant legt die Rolle des Partners fest („Nur Lesen“, „Mitglied“ oder „Admin“) und kann sie jederzeit ändern. Partner werden nie Eigentümer eines Mandantenkontos und haben keinen Zugriff auf Abonnement, Zahlungen oder Eigentümerwechsel. Das Veröffentlichen des ESG-Profils bleibt dem Mandanten vorbehalten.
5.5 Alle Handlungen des Partners im Mandantenkonto werden protokolliert und sind für den Mandanten sichtbar.
5.6 Ein aktiver Partnerzugriff belegt einen Team-Platz im Plan des Mandanten.
5.7 Der Mandant kann die Zusammenarbeit jederzeit beenden. Je nach seiner Wahl behält der Partner 30 Tage Lesezugriff für die Übergabe oder verliert den Zugriff sofort.
5.8 Leistungen, Honorar, Haftung und Vertraulichkeit zwischen Partner und Mandant regeln diese selbst. ZEROvia ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt.
5.9 Ohne individuelle Vereinbarung verkauft der Partner keine Pläne oder Leistungen von ZEROvia im eigenen Namen weiter.
6. Rabattcode und Umsatzbeteiligung
6.1 Der Partner erhält einen persönlichen Rabattcode. Gibt ein neues Unternehmen den Code bei der Registrierung ein,
- wird es dem Partner zugeordnet;
- erhält es den mit dem Partner vereinbarten Rabatt auf sein erstes Abonnement;
- wird der Partner als Betreuer mit der Rolle „Mitglied“ verbunden. Das Unternehmen kann die Rolle jederzeit ändern oder die Verbindung beenden (Ziffer 5).
6.2 Der Code kann nur bei der Registrierung eingegeben werden. Ein nachträglicher Eintrag ist nicht vorgesehen. Ausnahmen liegen im Ermessen von ZEROvia und wirken nicht rückwirkend.
6.3 Für jeden über seinen Rabattcode geworbenen Kunden erhält der Partner eine Beteiligung an den Zahlungen dieses Kunden an ZEROvia. Rabatt, Satz und Dauer der Beteiligung vereinbaren ZEROvia und der Partner individuell. Maßgebend sind die Konditionen im Zeitpunkt der ersten Zahlung des Kunden; sie gelten für diesen Kunden unverändert bis zum Ende der vereinbarten Dauer. Die Ziffern 6.4 bis 6.8 gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Grundlage sind die bei ZEROvia tatsächlich eingegangenen Zahlungen des Kunden für Abonnements, ohne Mehrwertsteuer und nach Abzug von Rabatten, Gutschriften und Rückerstattungen. Einmalige Leistungen und zusätzliches KI-Kontingent sind nicht beteiligungsberechtigt.
6.5 Die Beteiligung hängt am geworbenen Abonnement, nicht am Zugriff. Beendet der Kunde die Betreuung durch den Partner, läuft die Beteiligung weiter.
6.6 ZEROvia erstellt quartalsweise eine Abrechnung. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung des Partners, sobald der Betrag CHF 100 erreicht; niedrigere Beträge werden vorgetragen. Mehrwertsteuer richtet sich nach der Steuerpflicht des Partners.
6.7 Erstattet ZEROvia einem geworbenen Kunden Zahlungen zurück, wird eine darauf bereits ausgezahlte Beteiligung mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
6.8 Kein Anspruch auf Beteiligung besteht für die eigene Firma des Partners und mit ihm verbundene Unternehmen sowie bei missbräuchlicher Verwendung des Codes, etwa auf Gutschein- oder Rabattportalen.
7. Pflichten des Partners
7.1 Der Partner berät seine Mandanten sorgfältig und nach bestem Wissen.
7.2 Er macht keine Zusagen im Namen von ZEROvia zu Funktionen, Preisen, Verfügbarkeit oder Ergebnissen, die ZEROvia nicht veröffentlicht hat.
7.3 Er stellt ESG-Profile korrekt dar. Ein selbstdeklariertes Profil bezeichnet er nicht als verifiziert oder validiert, und er wirkt nicht an irreführenden Umweltaussagen mit.
7.4 Er schützt seine Zugangsdaten, lässt jede Person ein eigenes Konto nutzen und entfernt Zugänge von Mitarbeitenden, die ihn verlassen, umgehend.
7.5 Er liest die Plattform nicht automatisiert aus, betreibt kein Reverse Engineering, umgeht keine Plan- oder Fair-Use-Grenzen und nutzt die Plattform nicht, um ein konkurrierendes Angebot aufzubauen.
7.6 Er hält das anwendbare Recht ein, insbesondere Datenschutz, Lauterkeitsrecht und seine Berufspflichten.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Für das Partnerkonto und die Personendaten der Nutzerinnen und Nutzer des Partners gilt die Datenschutzerklärung von ZEROvia.
8.2 Daten im Mandantenkonto bearbeitet ZEROvia im Auftrag des Mandanten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Partner greift im Auftrag und nach den Weisungen des Mandanten darauf zu. Seine datenschutzrechtliche Rolle regeln Partner und Mandant selbst, bei Bedarf mit einem eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
8.3 Der Partner verwendet Daten eines Mandanten nur für dessen Mandat. Er gibt sie nicht an Dritte weiter und nutzt sie nicht für andere Mandanten oder eigene Zwecke, etwa für Vergleiche oder Benchmarks, außer der Mandant hat zugestimmt.
8.4 Nach Ende des Zugriffs löscht der Partner exportierte Daten des Mandanten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder Vereinbarung mit dem Mandanten entgegensteht.
8.5 ZEROvia zeigt dem Mandanten Firma, Ansprechperson, E-Mail-Adresse, Domain und Rolle des Partners sowie den Beginn der Verbindung an.
8.6 Nicht öffentliche Informationen von ZEROvia, etwa Entwicklungspläne, noch nicht veröffentlichte Preise oder individuelle Konditionen, behandelt der Partner vertraulich, auch nach Ende der Teilnahme.
9. Marken und Kommunikation
9.1 Für die Dauer der Teilnahme darf der Partner Namen und Logo von ZEROvia gemäß den Markenvorgaben von ZEROvia verwenden, um auf die Partnerschaft hinzuweisen. Das Recht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar.
9.2 Zulässig ist die Bezeichnung „Partner von ZEROvia“. Nicht zulässig sind Bezeichnungen, die eine Zertifizierung, Akkreditierung, Exklusivität oder Verifizierung durch ZEROvia vortäuschen, sowie die Verwendung der Marken von ZEROvia in Domains, Firmennamen, Konten in sozialen Medien oder als Suchbegriff in Suchmaschinenwerbung.
9.3 ZEROvia darf den Partner mit Name und Logo als Partner nennen, etwa auf zerovia.ch. Der Partner kann dem jederzeit widersprechen.
9.4 Nach Ende der Teilnahme entfernt der Partner Hinweise auf die Partnerschaft innerhalb von 30 Tagen.
10. Haftung
10.1 Im Rahmen des Partnerprogramms und der unentgeltlichen Partnerlizenz haftet ZEROvia nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen der Nutzungsbedingungen.
10.2 ZEROvia haftet nicht für die Beratungsleistungen des Partners und nicht für seine Handlungen in Mandantenkonten.
10.3 Der Partner haftet für seine Mitarbeitenden und Hilfspersonen. Er stellt ZEROvia von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Mandanten, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Partnerbedingungen durch den Partner entstehen.
11. Laufzeit und Beendigung
11.1 Die Teilnahme gilt auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen; eine E-Mail genügt.
11.2 ZEROvia kann die Teilnahme mit sofortiger Wirkung sperren oder beenden, insbesondere bei einem schweren oder wiederholten Verstoß gegen Ziffer 4.3, 7 oder 8 oder bei falschen Angaben in der Bewerbung.
11.3 Mit dem Ende der Teilnahme
- wird das Partnerkonto zu einem gewöhnlichen Unternehmenskonto, und die Partnerlizenz endet; das Konto fällt auf den Plan „Free“ zurück;
- wird der Rabattcode deaktiviert;
- enden die Zugriffe auf Mandantenkonten; bei einer Kündigung nach Ziffer 11.1 behält der Partner 30 Tage Lesezugriff für die Übergabe;
- bleiben Abonnements und Daten der Mandanten unberührt; die Mandanten können einen anderen Partner beiziehen.
11.4 Eine Beteiligung besteht für Zahlungen, die bis zum Ende der Teilnahme bei ZEROvia eingehen. Bei einer Beendigung nach Ziffer 11.2 entfällt der Anspruch auf noch nicht ausgezahlte Beteiligungen, die mit dem Verstoß zusammenhängen.
11.5 Die Ziffern 8, 10 und 13 gelten über das Ende der Teilnahme hinaus.
12. Änderungen
12.1 ZEROvia kann diese Partnerbedingungen ändern. Änderungen kündigt ZEROvia mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail oder in der App an.
12.2 Wesentliche Änderungen bestätigt der Partner in der App erneut. Ist er nicht einverstanden, kann er die Teilnahme auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen.
12.3 Geänderte individuelle Konditionen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur für Kunden, die danach erstmals zahlen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Chur (GR).
13.3 Ist eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Versionen
Version 1.0, Stand30.10.2026.Frühere Fassung:neu. Frühere Versionen erhalten Sie auf Anfrage an privacy@zerovia.ch.