Abonnementbedingungen
Version: 3.2
Stand: 16. Juni 2026
Zerovia GmbH, Via Casti 52, 7151 Schluein, Schweiz
E-Mail: info@zerovia.ch
1. Geltungsbereich und Vertragsverhältnis
1.1 Diese Abonnementbedingungen regeln sämtliche entgeltlichen Leistungen derZEROVIA GmbH, Via Casti 52, 7151 Schluein, Schweiz („ZEROvia»).
1.2 Sie ergänzen dieNutzungsbedingungen der ZEROVIA GmbH. Im Fall von Widersprüchen gelten folgende Prioritäten: (1) Individualvertrag, (2) Abonnementbedingungen, (3) Nutzungsbedingungen.
1.3 Sie gelten ausschliesslich für unternehmerische Kunden (B2B).
2. Natur des Vertragsverhältnisses — Plattform- und Methodologielizenz
2.1 Plattformcharakter. ZEROvia stellt eine modulare SaaS-Plattform sowie eine standardisierte ESG-Methodologie bereit, die der Kunde im Rahmen einer Lizenz nutzt. Auf Basis dieser Lizenz kann der Kunde unter Verwendung eigener Unternehmensstammdaten, eigener Antworten auf Fragebögen sowie eigener Dokumente und Belege ein ESG-Profil auf der ZEROvia-Plattform erstellen, verwalten und veröffentlichen.
2.2 Kein ESG-Rating-Anbieter. Der aus der Selbstauskunft resultierende Score und das ESG-Profil sind das eigene Ergebnis des Kunden, basierend auf dessen Daten. ZEROvia gibt keine ESG-Ratings oder ESG-Bewertungen heraus und ist kein Anbieter von ESG-Ratings im Sinne der Verordnung (EU) 2024/3005 über Transparenz und Integrität von ESG-Rating-Aktivitäten («ESGRR»). Die vorliegenden Abonnementbedingungen begründen kein Vertragsverhältnis, das ZEROvia als ESG-Rating-Anbieter im Sinne von Art. 3 ESGRR qualifizieren würde.
2.3 Eigenverantwortung des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher in die Plattform eingegebener Daten sowie für die regulatorische Eignung seines ESG-Profils für den jeweiligen Verwendungszweck.
3. Vertragsabschluss
3.1 Ein Abonnement kommt durch Bestellung über die Plattform, Annahme eines Angebots oder durch Nutzung kostenpflichtiger Funktionen nach Freischaltung zustande.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, richtige und vollständige Angaben zu machen.
4. Leistungsumfang der Abonnemente
4.1 Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem gewählten Abonnement und der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.
4.2 Reifestufen (Tiefe der Offenlegung). Die Plattform unterstützt vier aufeinander aufbauende Reifestufen. Jede Stufe nutzt die vom Kunden bereitgestellten Unternehmensstammdaten als Grundlage und wird durch die stufenspezifischen Selbstauskünfte, Fragen und Belege des Kunden ergänzt:
- ESG Quick Check (Stufe 1) — Standortbestimmung auf Basis von 15–20 Fragen; keine Belegpflicht; Gültigkeitsdauer 12 Monate.
- ESG Self-Assessment (Stufe 2) — strukturierte Selbstauskunft mit 49 Kernfragen plus branchenspezifischen Zusatzfragen (max. 58 Fragen), mit Evidenzklassen E0–E4; Gültigkeitsdauer 12 Monate.
- VS Basic Report (Stufe 3) — Berichterstattung nach EU Voluntary Standard (VS), Basismodul B1–B5; ehemals VSME Basic; Gültigkeitsdauer gemäss EFRAG-Vorgaben.
- VS Comprehensive Report (Stufe 4) — Berichterstattung nach EU Voluntary Standard inkl. Module C1–C9; ehemals VSME Comprehensive; Gültigkeitsdauer gemäss EFRAG-Vorgaben.
4.3 ESG-Profil. Das ESG-Profil ist das integrierte Ergebnis, das die Unternehmensstammdaten des Kunden mit den Angaben aus der vom Kunden abgeschlossenen Reifestufe sowie weiteren vom Kunden hochgeladenen Belegen, Zertifikaten und Dokumenten zusammenführt. Sämtliche Inhalte des ESG-Profils werden ausschliesslich vom Kunden selbst bereitgestellt. ZEROvia stellt die technische Infrastruktur, die Erfassungslogik und die Methodologie zur Verfügung.
4.4 Profiltypen (Prüftiefe). Unabhängig von der Reifestufe kann ein ESG-Profil einen der folgenden Prüftypen tragen:
- Self-Declared — reine Selbstauskunft, keine Prüfung durch ZEROvia.
- Verified by ZEROVIA — formale Plausibilitäts- und Dokumentenprüfung durch ZEROvia; separate kostenpflichtige Zusatzleistung; siehe §5.
- Validated by External Partner — inhaltliche Prüfung durch externe Prüforganisation; ZEROvia ist ausschliesslich technischer Plattformanbieter; separater Vertrag zwischen Kunde und Validierungspartner.
4.5 Weitere Funktionen. Die Abonnemente können darüber hinaus umfassen:
- Procurement-Module
- Supplier-Management
- AI-Funktionen (Textentwürfe, Konsistenzprüfung, Reporting-Assistenz)
- API-Schnittstellen
- Upload- und Dokumentenverwaltung
- Embed-Codes zur Integration veröffentlichter Profile
4.6 ZEROvia kann Funktionen erweitern, anpassen oder verbessern, sofern der wesentliche vertragliche Nutzen erhalten bleibt. Insbesondere wird ZEROvia mit Inkrafttreten des EU Voluntary Standard (VS) — voraussichtlich Juli 2026 — die Reifestufen 3 und 4 schrittweise auf VS umstellen. Bestehende VSME-Profile bleiben rückwärtskompatibel und werden ohne Mehraufwand für den Kunden migriert.
4.7 Verifizierungen und Validierungen sind stetsseparate, kostenpflichtige Zusatzleistungen.
5. ESG-Verifizierungen und Validierungen
5.1 Verifizierung durch ZEROvia («Verified by ZEROVIA»)
5.1.1 Die Verifizierung beinhaltet eineformale Plausibilitäts- und Dokumentenprüfung der vom Kunden bereitgestellten Angaben und Belege. Der konkrete Prüfumfang ist in Anhang A (Verifizierungs-SLA) definiert.
5.1.2 Die Verifizierung stellt keine materielle ESG-Prüfung, keine Zertifizierung, kein Audit und keine Assurance-Dienstleistung dar. Insbesondere begründet sie keine Assurance im Sinne von ISAE 3000, ISAE 3410 oder vergleichbaren Standards und unterliegt nicht der Verordnung (EU) 2024/3005.
5.1.3 Inhaltliche Verantwortung und Richtigkeit der ESG-Angaben verbleiben vollumfänglich beim Kunden.
5.1.4 Zur Durchführung ist ein ausdrückliches Opt-In des Kunden erforderlich.
5.1.5 ZEROvia haftet für Verifizierungsfehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die formale Prüfung umfasst insbesondere: Plausibilität und Aktualität hochgeladener Dokumente, Übereinstimmung mit Selbstauskünften des Kunden, Vollständigkeit der Pflichtfelder der jeweiligen Reifestufe. Die Prüfung umfasst nicht: inhaltliche Richtigkeit der ESG-Angaben, Bewertung der ESG-Performance oder Aktualitätsprüfung externer Zertifikate über deren Gültigkeitszeitraum hinaus.
5.2 Validierung durch externe Partner («Validated by External Partner»)
5.2.1 Validierungen erfolgen durch externe Prüforganisationen (z. B. TÜV SÜD, SQS) und werden separat abgerechnet.
5.2.2 Ein Vertrag über die Validierung entsteht direkt zwischen Kunde und externem Validierungspartner. Die Validierung — einschliesslich allfälliger Assurance-Leistungen nach ISAE 3000 oder ISAE 3410 — liegt vollständig in der Verantwortung des externen Validierungspartners.
5.2.3 ZEROvia fungiert ausschliesslich als technischer Plattformanbieter und übernimmt keinerlei Haftung für Validierungsurteile.
5.2.4 Die Weitergabe von ESG-Daten an Validierungspartner erfolgt ausschliesslich nach Opt-In.
5.3 Gültigkeitsdauer
Verifizierte und validierte ESG-Profile besitzen eine definierte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf werden sie entsprechend gekennzeichnet. Standardgültigkeit: 12 Monate für Verified-by-ZEROVIA; gemäss Vereinbarung mit dem externen Validierungspartner für Validated-by-External-Partner.
6. Opt-In zur Weitergabe von ESG-Daten an Dritte
6.1 Der Kunde kann ESG-Daten freiwillig an Dritte wie Banken, Versicherungen, Grossunternehmen oder Validierungspartner freigeben.
6.2 Die Freigabe erfolgt ausschliesslich nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden (Opt-In).
6.3 Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Rechte und Zustimmungen zur Weitergabe zu verfügen.
6.4 ZEROvia prüft die Legitimation des Empfängers nicht.
6.5 Ein Widerruf wirkt nur für zukünftige Zugriffe.
6.6 Bei öffentlich publizierten Profilen gilt zusätzlich Nutzungsbedingungen §6.8 (maschinelle Indexierung durch Suchmaschinen und KI-Antwortmaschinen). Die Indexierung öffentlicher Profile durch Dritte — einschliesslich Procurement-Plattformen und KI-Antwortmaschinen — begründet keine Eigenschaft von ZEROvia als Herausgeber von ESG-Ratings im Sinne der ESGRR; die inhaltliche Verantwortung verbleibt beim Kunden als Profilinhaber.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
7.2 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
7.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
7.4 Bei Zahlungsverzug darf ZEROvia den Zugang einschränken oder sperren.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Abonnemente laufen ab Aktivierungsdatum für die vereinbarte Dauer.
8.2 Ohne Kündigung verlängern sie sich automatisch.
8.3 Kündigungen müssen innerhalb der vertraglich festgelegten Frist erfolgen.
8.4 Eine ausserordentliche Kündigung durch ZEROvia ist möglich bei:
- schwerwiegenden Vertragsverstössen,
- unrechtmässiger Datenfreigabe,
- fortgesetztem Zahlungsverzug,
- sicherheitsrelevanten Vorfällen,
- nachgewiesenen Greenwashing-Verstössen oder behördlichen Sanktionen aufgrund der durch den Kunden auf der Plattform veröffentlichten Inhalte.
9. Gewährleistung und Weiterentwicklung
9.1 ZEROvia betreibt die Plattform mit der gebotenen Sorgfalt, garantiert jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit.
9.2 ZEROvia übernimmt keine Gewähr für:
- die regulatorische Eignung des ESG-Profils für einen bestimmten Verwendungszweck,
- die Richtigkeit kundenseitig eingegebener Inhalte,
- ein bestimmtes ESG-Score-Ergebnis,
- spezifische geschäftliche oder ESG-bezogene Resultate,
- die inhaltliche Richtigkeit KI-gestützter Textentwürfe nach Freigabe durch den Kunden.
9.3 ZEROvia darf Funktionen anpassen, modernisieren oder ersetzen. Insbesondere die Umstellung von VSME auf den EU Voluntary Standard (VS) und die Umbenennung von Produktbezeichnungen sind Bestandteil der laufenden Weiterentwicklung und stellen keine wesentliche Vertragsänderung dar, solange die Rückwärtskompatibilität und der wesentliche Funktionsumfang gewahrt bleiben.
10. Haftung
10.1 ZEROvia haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
10.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10.3 Keine Haftung besteht für:
- fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Angaben des Kunden,
- Validierungsurteile externer Partner,
- wirtschaftliche Entscheidungen Dritter auf Basis veröffentlichter ESG-Profile,
- Datenverlust, sofern nicht grobfahrlässig verursacht,
- behördliche Sanktionen oder zivilrechtliche Folgen aufgrund vom Kunden freigegebener Inhalte (auch KI-gestützt entworfen),
- regulatorische Konsequenzen für den Kunden aus der Nutzung des ESG-Profils für Zwecke, für die eine behördliche Zulassung erforderlich wäre.
10.4 Die Haftungsobergrenze beträgt den Betrag der jährlichen Abonnementgebühr.
11. Datenschutz
11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss derDatenschutzerklärung der ZEROVIA GmbH.
11.2 Sofern ZEROvia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt zusätzlich derDatenverarbeitungsvertrag (DPA) der ZEROVIA GmbH (Anhang C), der integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
11.3 Der DPA regelt unter anderem:
- Art und Zweck der Datenverarbeitung,
- Rechte und Pflichten der Parteien,
- Sicherheitsmassnahmen,
- Unterauftragsverarbeiter (inkl. KI-Modell-Anbieter),
- internationale Datenübermittlung.
11.4 Eingesetzte KI-Modell-Anbieter werden in der Datenschutzerklärung und in Anhang C-2 des DPA benannt. Kundendaten werden nicht für das Training öffentlich zugänglicher KI-Modelle verwendet.
12. Service Level Agreement
12.1 ZEROvia erbringt sämtliche Leistungen nach demBest-Effort-Prinzip. Es bestehen keine garantierten Verfügbarkeits- oder Reaktionszeiten, ausser es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
12.2 ZEROvia bemüht sich, Störungen zeitnah zu beheben und den laufenden Plattformbetrieb sicherzustellen.
12.3 Für Grosskunden oder Partner mit erhöhten Anforderungen können individuelle SLA-Vereinbarungen abgeschlossen werden.
12.4 Für «Verified by ZEROVIA»-Profile gilt der Verifizierungs-SLA als Anhang A.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
14. Änderungen der Abonnementbedingungen
14.1 ZEROvia kann diese Abonnementbedingungen ändern. Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website veröffentlicht.
14.2 Bei wesentlichen Änderungen informiert ZEROvia den Kunden angemessen im Voraus.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt ausschliesslichSchweizer Recht.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten istChur (GR).
Anhang A — Verifizierungs-SLA «Verified by ZEROVIA»
Dieser Anhang ist Bestandteil der Abonnementbedingungen v3.2.
A.1 Gegenstand. Die formale Plausibilitäts- und Dokumentenprüfung der vom Kunden bereitgestellten ESG-Angaben und Belege eines «Verified by ZEROVIA»-Profils. Die Verifizierung ist eine Leistung von ZEROvia als Plattformanbieter; sie stellt keine Assurance-Leistung durch einen externen Prüfer dar.
A.2 Prüfumfang (was wir prüfen).
- Vollständigkeit der für die jeweilige Reifestufe definierten Pflichtfelder.
- Plausibilität numerischer Angaben (z. B. Mitarbeiterzahl, Umsatz, THG-Emissionen) gegen interne Bandbreiten.
- Vorhandensein und formale Korrektheit hochgeladener Belege (PDF-Lesbarkeit, Aussteller-Information, Geltungsbereich, Gültigkeitsdatum).
- Übereinstimmung zwischen Belegen und korrespondierenden Selbstauskünften.
- Konsistenz zwischen Stammdaten (UID, DUNS, Adresse) und externen Registern (z. B. Zefix, D&B).
A.3 Prüfumfang (was wir nicht prüfen).
- Inhaltliche Richtigkeit der ESG-Aussagen.
- Bewertung der Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens.
- Übereinstimmung mit Zertifizierungsanforderungen Dritter (ISO, B Corp, EcoVadis etc.).
- Aktualität externer Zertifikate über das im Profil angegebene Gültigkeitsdatum hinaus.
- Materiell richtige ESG-Performance im Sinne einer Assurance nach ISAE 3000 oder ISAE 3410.
A.4 Reaktionszeiten.
- Eingangsbestätigung: 1 Werktag.
- Erstprüfung: 10 Werktage ab Eingangsbestätigung.
- Rückfragen-Beantwortung durch den Kunden: 15 Werktage; danach wird die Verifizierung pausiert.
- Abschluss nach Rückfragen-Klärung: 5 Werktage.
A.5 Ergebnis. Verifiziert / Mit Vorbehalt verifiziert / Nicht verifiziert. Das Ergebnis wird im Profil ausgewiesen.
A.6 Haftung. Für formale Verifizierungsfehler haftet ZEROvia nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die im Verifizierungszeitraum gezahlten Verifizierungsgebühren begrenzt.
A.7 Gültigkeit. Die formale Verifizierung gilt 12 Monate ab Ergebnisdatum.
Verfügbare Anhänge (Stand 16.06.2026):
Anhang A — Verifizierungs-SLA «Verified by ZEROVIA» (siehe oben).
Anhang C — Datenverarbeitungsvertrag (DPA) v1.0 inkl. Anlage C-1 (TOM) und Anlage C-2 (Unterauftragsverarbeiter).Abrufbar über privacy@zerovia.ch.